Ohne Abschluss keine deutsche Aufenthaltserlaubnis
Aug 20th, 2008 by Kristina
Die Ausländerbehörde in Berlin hat nun in Fragen Abschiebung eine neue Regelung vereinbart: Jugendliche ohne einen deutschen Pass, die 16 Jahre alt oder älter sind, bekämen nur eine dauerhafte deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten.
Natürlich soll auch die Chance bestehen, dass genau solche Jugendlichen einen Ausbildungsplatz bekommen. Doch wie soll das ohne einen Schulabschluss gehen? Gar nicht! Deswegen sei solch ein Schulabschluss die Voraussetzung dafür. Da brechen wohl harte Zeiten auf, denn pro Jahr würden 20% der Berliner Schüler mit ausländischer Herkunft ohne einen Abschluss die Schule verlassen.
Quelle: RP-Online.de


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